Arbeitsrecht: Kündigung wegen „Whistleblowing“ unwirksam

24. August 2010

Verwaltungsrecht: Jauch zu teuer für das öffentlich-rechtliche Fernsehen?

VG Köln, Beschluss vom 19.08.2010, Az. 6 L 1044/10


Das Verwaltungsgericht Köln hatte im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes über die Frage zu entscheiden, ob der WDR mit der Firma der TV-Moderators Günther Jauch einen Vertrag über eine neue Talkshow unterzeichnen darf. Der bekannte Moderator soll ab dem kommenden Jahr an Stelle der bisherigen Talkshow von Anne Will eine neue Talkrunde moderieren und die Sendung mit seiner Firma produzieren. Der Antragsteller hatte gegenüber dem VG Köln vorgetragen, dass der Moderator zu teuer sei und das Engagement zu einer Verschwendung von Rundfunkgebühren führe.

Zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit dieser Frage kam es jedoch nicht. Das VG Köln lehnte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bereits als unzulässig ab. Der einzelne Zuschauer habe unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen Anspruch darauf zu bestimmen, wie die Rundfunkgebühren verwendet werden. Nach der rechtlichen Ausgestaltung des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks in Deutschland haben allein die dazu berufenen Gremien der Rundfunkanstalten die Kompetenz über die Verwendung der Gebühren und die Programmgestaltung zu entscheiden.

Ulrich Nelskamp, Rechtsanwalt