29. July 2010

Verwaltungsrecht: Baustopp in Köln-Godorf bestätigt!

OVG Münster, Beschluss vom 29.07.2010, Az. 20 B 1320/09


Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt, wonach eine Fortsetzung der Arbeiten zum Ausbau des Hafens Köln-Godorf vorläufig untersagt worden war.

Hintergrund

Die Häfen und Güterverkehr Köln AG plant den Ausbau des Umschlaghafens Köln-Godorf um ein weiteres Hafenbecken mit vier Anlegestellen, ein Container- und Schütt-Stückgut-Terminal sowie weiteren als Hafeninfrastruktur bezeichneten Einrichtungen zum Umschlag und zur Zwischenlagerung von Gütern einschließlich Abfällen und bestimmten Gefahrgütern. Die Bezirksregierung Köln hatte das Vorhaben auf Grundlage eines Planfeststellungsbeschlusses genehmigt. Dieser Beschluss fußt auf einer wasserrechtlichen Ermächtigungsgrundlage. Gegen das Vorhaben setzte sich ein Anwohner im Wege der Klage und des einstweiligen Rechtsschutzes zur Wehr.

Das VG Köln gab in erster Instanz sowohl der Klage (Hauptsacheverfahren) wie auch dem Antrag (im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes) statt. Das OVG Münster bestätigte nunmehr de Entscheidung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes. Zur Begründung führt es aus, dass der streitgegenständliche Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig sei, da er nicht auf einer tauglichen Ermächtigungsgrundlage beruhe und die Bezirksregierung Köln für die Genehmigung des Vorhabens sachlich sachlich zuständig sei. Der Planfeststellungsbeschluss regele neben dem Ausbau des Hafenbeckens auch die Einrichtungen für den gesamten sog. trimodalen Umschlag zwischen Schiff, Eisenbahn und LKW. Der mögliche Regelungsgegenstand eines wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses sei beschränkt auf Fragen des Gewässerausbaus und im unmittelbaren Zusammenhang damit stehende Maßnahmen. Der angegriffene Beschluss regele jedoch zusätzlich zahlreiche eisenbahnrechtliche, straßenrechtliche und baurechtliche Fragen, für die eigenständige Zulassungsentscheidungen, etwa ein Bebauungsplan der Stadt Köln, erforderlich sind. Für eine umfassende Entscheidung dieser Fragen durch einen Planfeststellungsbeschluss sei die Bezirksregierung Köln sachlich nicht zuständig.

Der Beschluss führt dazu, dass die Bauarbeiten im Hafen Köln-Godorf bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht weitergeführt werden dürfen.

Bewertung

Der Beschluss ist ein Dämpfer für das Vorhaben in Köln-Godorf. Die Aussage des OVG Münster ist deutlich und gibt bereits einen Hinweis im Hinblick auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens. Ob dies jedoch das "Aus" für das Bauvorhaben bedeutet, wie es die Gegner des Ausbaus sich erhoffen, bleibt abzuwarten.

Ulrich Nelskamp, Rechtsanwalt