02.11.10

Vergaberecht: Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

Stellungnahme des DRB, 02.11.2010


Der Deutsche Richterbund (DRB) hat zum Diskussionspapier des Bundeswirtschaftsministeriums, das sich mit der Neuordnung des vergaberechtlichen Rechtsschutzes befasst, Stellung genommen.

Hintergrund

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat vor einigen Monaten ein Diskussionspapier vorlegt, dass sich mit der Einführung von Rechtsschutzmöglichkeiten bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte befasst. Verschiedene Verbände und Interessenvertretungen haben bereits dazu Stellung genommen (siehe etwa unseren Beitrag vom 15. April 2010 zur Stellungnahme des DAV).  

Der DRB begrüßt das Vorhaben zur modifizierten Übernahme des Rechtschutzsystems der §§ 97ff. GWB für Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte. Die aktuelle Rechtslage sei vor allem im Hinblick auf die Gewährung effektiven Rechtsschutzes nicht zufriedenstellend. Es müsse einem unterlegenen Bieter möglich sein, sich gegen eine (beabsichtigte) Vergabeentscheidung gerichtlich zur Wehr zu setzen. Der Gesetzgeber müsse tätig werden, um hier konkrete und einheitliche Vorgaben für den Erhalt von Rechtsschutz zu normieren. 

Der DRB favorisiert dabei die Übertragung des Rechtsschutzsystems für Verfahren oberhalb der Schwellenwerte auf unterschwellige Vergabeverfahren, wobei einige Modifizierungen vorgenommen werden sollten. Nach Ansicht des DRB stellen die Vorschriften des GWB dem Grunde nach ein geeignetes Rechtsschutzsystem auch für Vergabeverfahren dar, die nicht die Schwellenwerte erreichen. Denn es gebe Regelungen über die Vorabinformation, die Errichtung von Vergabeverfahren und die Geltung des Untersuchungsgrundsatzes. Zudem sei das System des GWB erprobt und europarechtskonform. Allerdings müsste im Rahmen der Unterschwellen-Vergaben berücksichtigt werden, dass es sich bei diesen Verfahren oftmals um Vergaben weit unterhalb der Schwellenwerte handelt. Um diesem Umstand angemessen Rechnung zu tragen, sollten die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB verschlankt werden. Zudem müsste dafür Sorge getragen werden, dass sich der Bürokratieaufwand nicht signifkant erhöhe und die Vergaben durch Nachprüfungsverfahren nicht unnötig in die Länge gezogen würden. Darüber hinaus müsse die Justiz in die Lage versetzt werden, die Verfahren mit ihren Ressourcen bewältigen zu können.

Bewertung

Auch der DRB begrüßt die Einführung eines Rechtsschutzes unterhalb der Schwellenwerte. Er gibt dabei wichtige und gute Anregungen für die konkrete Ausgestaltung des Systems. Denn die Ausdehnung der Rechtsschutzmöglichkeiten darf nicht dazu führen, dass die Erteilung von Aufträgen gehemmt wird.

Ulrich Nelskamp, Rechtsanwalt

Die Stellungnahme des DRB ist unter folgendem Link abrufbar:

http://www.drb.de/cms/index.php?id=674&L=0