08.12.10

Vergaberecht: Neuer Runderlass zur vereinfachten Vergabe in NRW!

Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales, 34-48.07.01/99-1/10, vom 02.12.2010


Das Innenministerium des Landes NRW hat in einem Runderlass vom 02.12.2010 für die Kommunen in Nordrhein Westfalen eine vereinfachte Möglichkeit zur Durchführung von Vergabeverfahren für den Zeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2011 freigegeben.

Hintergrund

Im Jahr 2009 wurde ein Runderlass für die Beschleunigung von Investitionen herausgegeben, der unter anderem die von den Kommunen durchgeführten Vergaben bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erleichterte. Der Erlass
tritt mit Ablauf des 31.12.2010 außer Kraft. Vor dem Hintergrund, dass noch nicht alle Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II des Bundes vollständig abgewickelt sind, hält das Ministerium eine Verlängerung der Vergabevereinfachung für sachgerecht und zweckmäßig. So könne durch die Verlängerung insbesondere der ordnungsgemäße Abschluss der
vorgenannten Maßnahmen gewährleistet werden. Zudem sei eine Verlängerung aus Gründen der Verwaltungseffizienz geboten. So werde damit vermieden, dass sich Auftragsvergaben bei kommunalen Investitionsvorhaben
während der Geltungsdauer des Zukunftsinvestitionsgesetzes nach unterschiedlichen Wertgrenzen richten. Nach § 5 des Zukunftsinvestitionsgesetzes sind die entsprechenden Investitionsvorhaben spätestens im Jahr 2011 abzuschließen.

Zum Inhalt des Runderlasses:

  • Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von 100.000 € ohne Umsatzsteuer
    können wahlweise freihändig oder im Wege der beschränkten Ausschreibung vergeben werden.
  • Bauleistungen bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von 100.000 € ohne Umsatzsteuer können freihändig vergeben werden. Bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von 1.000.000 € ohne Umsatzsteuer kann eine beschränkte Ausschreibung erfolgen.
  • Beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben können in den vorgenannten Fällen ohne öffentliche Aufforderung, sich um Teilnahme zu bewerben (Teilnahmewettbewerb), durchgeführt werden. Bei beschränkten Ausschreibungen sind mindestens drei Angebote einzuholen.

Bewertung

Das Vorgehen zur Verlängerung des Runderlasses über die vereinfachte Vergabe aus dem Jahre 2009 ist vor dem Hintergrund, dass noch nicht alle Aufträge aus dem Konjunkturpaket II abgewickelt sind, nachvollziehbar. Allerdings war zu bemerken, dass der Wettbewerb nach Inkrafttreten des vorherigen Runderlasses zum Teil stark gelitten hat. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen kann der neue Runderlass die Chancen, an neue kommunale Aufträge zu gelangen, verringern.

Ulrich Nelskamp, Rechtsanwalt

Der Runderlass ist im Volltext abrufbar unter http://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/Oeffentliche_auftraege/Vergaberechtvorschriften/Kommunen_NRW_Vereinfachungen_2011.pdf