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Das Innenministerium des Landes NRW hat in einem Runderlass vom 02.12.2010 für die Kommunen in Nordrhein Westfalen eine vereinfachte Möglichkeit zur Durchführung von Vergabeverfahren für den Zeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2011 freigegeben.
Im Jahr 2009 wurde ein Runderlass für die Beschleunigung von Investitionen herausgegeben, der unter anderem die von den Kommunen durchgeführten Vergaben bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erleichterte. Der Erlass
tritt mit Ablauf des 31.12.2010 außer Kraft. Vor dem Hintergrund, dass noch nicht alle Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II des Bundes vollständig abgewickelt sind, hält das Ministerium eine Verlängerung der Vergabevereinfachung für sachgerecht und zweckmäßig. So könne durch die Verlängerung insbesondere der ordnungsgemäße Abschluss der
vorgenannten Maßnahmen gewährleistet werden. Zudem sei eine Verlängerung aus Gründen der Verwaltungseffizienz geboten. So werde damit vermieden, dass sich Auftragsvergaben bei kommunalen Investitionsvorhaben
während der Geltungsdauer des Zukunftsinvestitionsgesetzes nach unterschiedlichen Wertgrenzen richten. Nach § 5 des Zukunftsinvestitionsgesetzes sind die entsprechenden Investitionsvorhaben spätestens im Jahr 2011 abzuschließen.
Zum Inhalt des Runderlasses:
Das Vorgehen zur Verlängerung des Runderlasses über die vereinfachte Vergabe aus dem Jahre 2009 ist vor dem Hintergrund, dass noch nicht alle Aufträge aus dem Konjunkturpaket II abgewickelt sind, nachvollziehbar. Allerdings war zu bemerken, dass der Wettbewerb nach Inkrafttreten des vorherigen Runderlasses zum Teil stark gelitten hat. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen kann der neue Runderlass die Chancen, an neue kommunale Aufträge zu gelangen, verringern.
Der Runderlass ist im Volltext abrufbar unter http://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/Oeffentliche_auftraege/Vergaberechtvorschriften/Kommunen_NRW_Vereinfachungen_2011.pdf