06.10.10

Medizinrecht: Erleichterte Kostenerstattung

BT-Ausschuss für Gesundheit, 06.10.2010


Aktuell ringt die Bundesregierung um die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. Nunmehr hat die Koalition den Vorschlag unterbreitet, gesetzliche Versicherte verstärkt dazu anzuregen, ihren Arzt gegen Rechnung selbst zu bezahlen und sich den gezahlten Betrag von ihrer Krankenkasse erstatten zu lassen.

Hintergrund

Im Gesundheitsausschuss wurde ein Änderungsantrag zum Entwurf des Gesundheitsreformgesetzes (Bt.-Ds- 17/3040) beraten, der eine erleichterte Inanspruchnahme der freiwilligen Option des Kostenerstattungsmodells vorsieht.

Die Wahl der Kostenerstattung ist zeitlich gebunden, auch aktuell gibt es bereits eine Mindestbindefrist. Diese soll nunmehr auf ein Kalendervierteljahr herabgesetzt werden. Des Weiteren sieht der Antrag vor, die Abschläge für die entstehenden Verwaltungskosten auf bis zu 5 % des Erstattungsbetrages zu begrenzen. Den Vorteil dieser Änderungen sieht die Koalition darin, dass den Versichertern damit die Möglichkeit eingeräumt werde zu kontrollieren, ob ein Arzt wirtschaftlich handle.

Bewertung

Der Versuch die Versicherten dazu anzuregen, Rechnungen selbst zu begleichen und sich die Kosten anschließend erstatten zu lassen, ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings ist fraglich, ob eine nennenswerte Anzahl an Versicherten diese Option freiwillig in Anspruch nehmen wird. Neben dem Ziel der Koalition Versicherten die Möglichkeit zu geben, das Handeln des Arztes auf seine Wirtschaftlichkeit hin zu überprüfen, empfiehlt sich als Zielsetzung auch die Sensibilisierung der Patienten für die Kosten der beanspruchten Leistungen. Die in der Fachliteratur seit vielen Jahren diskutierte konsequente Einführung des Kostenerstattungsprinzips wäre einer effektiven Kostensteuerung sicher zuträglich.

Sarah Gersch, Rechtsanwältin