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Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages billigte den Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bt.-Ds. 17/1878) über die Anpassung der Beamtenbezüge.
Der Gesetzesentwurf betrifft die Vergütung von Beamten, Richtern, Soldaten und Versorgungsempfängern im Bund. Der Entwurf sieht unter anderem eine schrittweise Anhebung der Dienstbezüge um insgesamt 2,1 Prozent und der Pensionen um insgesamt 1,02 Prozent bis August 2011 vor. Zuvor hatte das Gremium mit der Koalitionsmehrheit einen Änderungsantrag der Unions- und der FDP-Fraktion angenommen, die Amtsbezüge der Mitglieder der Bundesregierung sowie der Parlamentarischen Staatssekretäre von der Erhöhung auszunehmen und für einen Teil des früheren Weihnachtsgeldes der Bundesbeamten und Soldaten eine weitere Kürzung festzuschreiben.
Davon betroffen ist der Teil des früheren Weihnachtsgeldes, der seit dem Jahre 2006 nicht mehr ausgezahlt wird. Die Kürzung sollte ursprünglich Ende dieses Jahres auslaufen und der Betrag zum 1. Januar 2011 als Teil des monatlich gezahlten Grundgehalts wieder ausgezahlt werden. Den Koalitionsplänen zufolge soll sie nun bis Ende 2014 fortdauern, um so Mehrausgaben für den Bundeshaushalt in Höhe von rund 500 Millionen Euro jährlich zu vermeiden. Mit der weiteren Kürzung verringern sich die Bezüge der Beamten, Soldaten und Richter laut Koalition im Vergleich zum andernfalls Anfang 2011 eingetretenen Zustand um 2,44 Prozent. Die Fortsetzung der Kürzung des Weihnachtsgeldes soll nach Auskunft der Bundesregierung einen Beitrag des öffentlichen Dienstes zur Ausgewogenheit des Sparpakets leisten.
Über den Gesetzentwurf soll in der am Freitag im Bundestag abgestimmt werden.