05.10.10

Arbeitsrecht: Beibehaltung der "sachgrundlosen Befristung"?

Anhörung des BT-Ausschuss für Arbeit und Soziales


Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat eine Experten-Anhörung zu der Frage durchgeführt, ob die "sachgrundlose Befristung" von Arbeitsverhältnissen beibehalten werden soll. Nach der aktuellen Gesetzeslage können Arbeitgeber Mitarbeiter bis zu zwei Jahre lang ohne Angabe von Gründen befristet beschäftigen. Die befragten Experten haben sich mehrheitlich für die Beibehaltung der Regelung und damit gegen den Vorschlag von SPD und der Linkspartei zur Streichung der "sachgrundlosen Befristung" ausgesprochen.
Die geladenen Experten begründeten ihre Auffassung damit, dass in der Befristung eine erheblich Chance für eine weitere Beschäftigung liege. Denn 40 - 50 % der betroffenen Arbeitnehmer würden nach Auslaufen der Befristung in feste Arbeitsverhältnisse übernommen. Zu der Anhörung geladen waren zudem Vertreter verschiedener Wirtschaftsverbände. Auch diese betonten, dass die Möglichkeit zur "sachgrundlosen Befristung" vor allem in wirtschaftlich schwierigen Zeiten erforderlich sei.

Dr. Christoph Roos, Rechtsanwalt