Versicherungs- und Sozialversicherungsrecht

Der Umgang mit Versicherungen ist in vielen Lebensbereichen alltäglich. Für verschiedene Berufsgruppen ist etwa die Haftpflichtversicherung vom Gesetzgeber vorgeschrieben, z.B. bei Ärzten, Versicherungsvermittlern, Rechtsanwälten oder Architekten. Für den schadens-, vertrags- und wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Anwalt sind Kenntnisse insbesondere im Versicherungsvertragsrecht unverzichtbar. Indem wir auch diesen Bereich abdecken, komplettieren wir unser Beratungsangebot an Sie. 

Das Sozialversicherungsrecht weist vielfältige Schnittstellen zu den Bereichen Arbeitsrecht und Medizinrecht auf. Es ist darüber hinaus für jeden Einzelnen von Bedeutung, wenn es um Fragen der Kranken-, Alters- und Unfallversorgung geht.In der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer tauchen häufig Rechtsfragen auf, die diese beiden Rechtsbereiche berühren. Aus Arbeitgebersicht sind zum einen die Verpflichtung zur Versicherung von Arbeitnehmern in der Sozialversicherung von Bedeutung. Zudem besteht in zahlreichen Branchen eine Pflicht zur Versicherung in einer Berufsgenossenschaft. Damit einher geht die Erfüllung von Beitragspflichten. Zum anderen sieht das Sozialversicherungsrecht Rechte und Pflichten für Arbeitgeber vor, die z.B. eine berufliche Eingliederungsmaßnahme durchführen.

Berührungspunkte des Sozialversicherungs- und des Medizinrechts entstehen nicht zuletzt aus der engen Beziehung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung zu medizinischen und damit medizinrechtlichen Fragestellungen. Aber auch in anderen Zweigen des Sozialversicherungsrechts, wie z.B. der Unfall- oder der Rentenversicherung, ist eine umfassende Beratung ohne medizinische und medizinrechtliche Kenntnisse schlichtweg nicht möglich. Aufgrund unserer Fachanwaltschaften und der langjährigen Erfahrung in den betreffenden Rechtsgebieten, vermögen wir Sie auch in diesem Bereich qualifiziert zu beraten.

Versicherungsrecht

  • Nationales und internationales Versicherungsvertragsrecht
  • Beratungs- und Informationspflichten der Beteiligten
  • Obliegenheiten der Versicherungsnehmer
  • Recht der privaten Versicherungen (Altersvorsorge, Kranken-, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung)
  • Haftungsstreitigkeiten

 

Sozialversicherungsrecht

  • Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
  • Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)
  • Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
  • Recht der Arbeitsförderung (SGB III)
  • Recht der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX)
  • Recht der sozialen Pflegeversicherung (SGB XI)
  • Scheinselbständigkeit/Statusfeststellung (SGB IV)