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Fax
Der Bereich Medizin, Pharma- und Gesundheitswesen bildet einen
Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit.
Wir begleiten und beraten niedergelassene Ärzte und Zahnärzte von
der Zulassung, dem Erwerb sowie der Gründung ihrer Praxis über die
Anstellung von Ärzten und Zahnärzten bis hin zur Abrechnung ihrer
Leistungen und im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Ärztliche Kooperationen im ambulanten Bereich sowie sektorenübergreifende
Kooperationen gestalten wir vertraglich und vermitteln sie in enger
Zusammenarbeit mit einer Personalvermittlung für Ärzte. Insbesondere
widmen wir uns den zahlreichen Rechtsfragen rund um das Honorar-
arztwesen.
Berufsrechtliche Fragestellungen zu Werbung oder berufsbezogenen
Informationen zählen ebenso zu unserem Beratungsangebot wie das
Arzthaftungsrecht.
Für Krankenhäuser werden wir im Rahmen von Krankenhausplanung
und -finanzierung sowie in vergaberechtlichen Angelegenheiten tätig.
Da das Arbeitsrecht einen weiteren Beratungsschwerpunkt unseres
Hauses bildet, bieten wir besondere Expertise in allen medizinrechtli-
chen Fragestellungen mit arbeitsrechtlichem Bezug, wie beispielsweise
dem Chefarztvertragsrecht.
Zu rechtlichen Fragestellungen im Bereich der Arzneimittel und
Medizinprodukte stehen wir Ihnen ebenso zu Verfügung wie zum
Apothekenrecht.