Immobilienwirtschaftsrecht

Neben der fachkundigen Beratung im Bereich Bauen & Immobilien liegt ein weiterer Beratungsschwerpunkt unserer Sozietät im Immobilienwirtschaftsrecht.

Das Immobilienwirtschaftsrecht beinhaltet insbesondere Fragestellungen rund um das Liegenschafts- und Transaktionsrecht, das Recht der Vorhabenplanung und der Projektentwicklung sowie Fragestellungen im Bereich des öffentlichen Baurechts, hier vor allem im Bauplanungs- sowie im Bauordnungsrecht und zu Genehmigungsverfahren.

Für die erfolgreiche Realisierung eines Vorhabens und den reibungslosen Ablauf ist die fundierte Beratung in diesen Bereichen unerlässlich, gerade auch im Hinblick auf Regelungsdichte und permanente bautechnische wie rechtliche Neuerungen. Dabei zeigt die Erfahrung, dass sich die frühestmögliche Hinzuziehung und Beratung unserer hoch spezialisierten Anwälte später auszahlt, da rechtliche Herausforderungen und Klippen frühzeitig erkannt und berücksichtigt werden können.

Um unseren Mandanten Entlastung und eine höchstmögliche Effizienz zu gewährleisten, übernehmen wir neben der Beratung auch die rechtliche Begleitung der Projektsteuerung sowie die Gestaltung sämtlicher anfallender Verträge für das Bau- und Transaktionsvorhaben. Sollte es zu einer notwendigen gerichtlichen Prozessführung kommen, sind wir ein verlässlicher Partner, der rechtliche Besonderheiten ebenso berücksichtigt wie die wirtschaftlichen Fragestellungen.

Zu unseren Mandanten dürfen wir in dem Bereich des Immobilienwirtschaftsrechts vor allem Bau- und Immobilienunternehmen, Projektentwickler sowie Architekten- und Ingenieurbüros zählen.

  • Bauordnungsrecht
  • Bauplanungsrecht
  • Genehmigungsverfahren
  • Liegenschafts- und Transaktionsrecht
  • Öffentliches Baurecht
  • Privates Baurecht
  • Recht der Vorhabenplanung und Projektenwicklung