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Die Bereiche Baurecht, Immobilienrecht sowie Miet- und WEG-Recht
gehören zu unseren Beratungsschwerpunkten.
Das private Baurecht ist ein Rechtsgebiet, das in erheblichem Umfang per-
manenten Veränderungen unterworfen ist. Dies resultiert nicht zuletzt aus
dem Umstand, dass sich im Bereich des privaten Baurechts zahlreiche
Regelungen - von BGB über Honorar- und Verdingungsordnungen zu tech-
nischen Normen - finden, die es zu beachten gilt. Des Weiteren zeichnet
sich diese Rechtsmaterie durch eine Verzahnung von rechtlichen und tech-
nischen Fragestellungen aus. Wir bieten Ihnen baubegleitende Beratung,
die diese Umstände berücksichtigt und an die Besonderheiten des jeweili-
gen Projektes angepasst ist. Auch im Streitfall vertreten wir Ihre Interessen
und sind auf die effiziente Durchsetzung Ihrer Rechte fokussiert. Archi-
tekten beraten wir bei Vertragsverhandlungen, Honorarfragen sowie im
Hinblick auf ihr Urheberrecht.
Neben dem Erwerb und der Errichtung gilt es, die wirtschaftliche Nutzung
von Immobilien sicher zu stellen. Auch in diesem Bereich bieten wir Bera-
tung und Begleitung bei dem Erwerb, der Veräußerung, Vermietung und
im Hinblick auf verschiedenste Nutzungsmöglichkeiten, für Unternehmen
und Privatpersonen gleichermaßen. Hierbei sind wir sowohl beratend,
etwa bei der Vertragsgestaltung, als auch gerichtlich für Sie tätig. Wir
achten dabei stets im Sinne des Mandanten auf kaufmännisch gebote-
nes Handeln, um nachhaltige Erträge der Immobilien zu erreichen.
Immobilienrecht
Miet- und Wohnungs-
eigentumsrecht
Privates Baurecht
Recht der Architekten und Ingenieure