Arbeitsrecht

Der arbeitsrechtliche Bereich bildet einen Schwerpunkt unserer Beratungs-
tätigkeit. Und da jeder Fall anders ist, prüfen wir nicht nur zuverlässig die
arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen individuel­len Besonderheiten,
sondern bieten zudem Branchenkenntnisse, Verhandlungsgeschick sowie
die Be­rücksichtigung der jeweiligen wirtschaftlichen und persönlichen Inte-
ressen. 

Wir beraten klein- und mittelständische Unternehmen bei dem reibungs-
losen Ablauf ihrer betrieblichen Personalarbeit. Dies umfasst die Begrün-
dung von Arbeitsverhältnissen, die Ver­tragsgestaltung bzw. Optimierung
von Arbeitsverträgen ebenso wie die Beseitigung von Störungen während
des Arbeitsverhältnisses oder die Änderung von Arbeitsbedingungen, beispielsweise durch die Einführung flexibler Vergütungs- und Arbeitszeit-
modelle. Auch bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, der Verhand
lung von Auflösungsvereinbarungen und der Prozessführung in Kündi­gungsschutzverfahren sind wir ein zuverlässiger Partner.

Zusätzlich unterstützen wir klein- und mittelständische Unternehmen bei
einer strategischen Neu­ausrichtung. Bei Re- und Umstrukturierungen bieten wir umfassende Beratung, die rechtliche Anfor­derungen ebenso berücksichtigt wie die Besonderheiten des geschäftlichen Umfeldes und die wirt­schaftlichen Interessen der Beteiligten. Zusätzlich bieten wir Ihnen den Einsatz unserer Berater auf Zeit in Ihrem Unternehmen an. So können personelle Engpässe überbrückt und Ihr betriebsinterner Ablauf flexibel gestaltet werden.

Im kollektiven Arbeitsrecht beraten wir zu den vielfältigen Fragestell-
ungen, die sich von Unterneh­mensseite aus bei der Zusammenarbeit
mit den Arbeitnehmervertretungen ergeben. Wir empfehlen konkrete
und wirkungsvolle Strategien im Umgang mit Betriebsrat, Personalrat
und Mitarbeiterver­tretung und bieten die Vertretung bei der Verhand-
lung von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen, In­teressenausgleich
und Sozialplänen.


Auch die Beratung von Vorständen, Geschäftsführern, leitenden Ange-
stellten und Arbeitnehmern, beispielsweise zur Gestaltung und Verhand-
lung von Arbeits- und Dienstverträgen, zu Compliance und Haftungsprä-
vention oder zu Trennungsstrategien und der Verhandlung von Aufhe-
bungsvereinbarun­gen, zählt zu unserem Kerngeschäft.

  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Arbeitsrechtliche Besonderheiten in Tendenzbetrieben
  • Arbeitsrechtliche Due Diligence
  • Befristung von Arbeitsverträgen
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Betriebsvereinbarungen
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Compliance
  • Interessenausgleich / Sozialplan
  • Geschäftsführer, Vorstände
  • Europäisches und internationales Arbeitsrecht
  • Kirchliches Arbeits- und Dienstrecht
  • Outsourcing
  • Recht der leitenden Angestellten
  • Tarifvertragsrecht / Tarifverhandlungen
  • Umstrukturierung / Betriebsänderungen
  • Vergütungssysteme