Verwaltungsrecht

Der Begriff "Verwaltungsrecht" bündelt vielfältige Rechtsbereiche, zu denen beispielsweise das öffentliche Baurecht, das Beamtenrecht, das Gaststättenrecht, das Kommunalabgabenrecht und das Umweltrecht zählen.

Im Rahmen der mitunter komplexen Materie des öffentlichen Baurechts führen wir Genehmigungsverfahren im Dialog mit der öffentlichen Hand zu einem erfolgreichen Abschluss. Dies gilt gleichermaßen für Neubauvorhaben als auch für Nutzungsänderungen in Bestandsgebäuden. Die verschiedenen Bereiche des Denkmalschutzrechts, des Immissionsschutzrechts, des Landschaftsschutzes finden dabei gegebenfalls Beachtung. Dabei greifen wir gerne auch im Vorfeld gerichtlicher Auseinandersetzungen ein und streben eine einvernehmliche Lösung an.

Im Bereich des Beamtenrechts stehen Fragen nach der Versetzung bzw. Konkurrentenstreitigkeiten, der Pensionierung und Reaktivierung sowie Auseinandersetzung um die Erstattungsfähigkeit von Behandlungskosten im Vordergrund unserer praktischen Tätigkeit. Auch auf dem Gebiet des Schul- und Hochschulrechts beraten wir Sie gerne. Dies gilt gleichermaßen für das Recht des BAföG, der Heranziehung zur Zahlung von Studiengebühren sowie bei schulischen Ordnungsmaßnahmen.

  • Öffentliches Baurecht

    • Denkmalrecht
    • Genehmigungsverfahren
    • Immissionsschutzrecht
    • Landschaftschutz
    • Nutzungsänderungen

  • Beamtenrecht

    • Ernennung
    • Versetzung
    • Abordnung
    • Beihilfe
    • Nebentätigkeit
    • Beendigung

  • Kommunalabgabenrecht

    • Erschließungsbeiträge
    • Gebührenrecht