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Der Umgang mit Versicherungen ist in vielen Lebensbereichen alltäglich. Es gibt im privaten, beruflichen und gewerblichen Bereich eine Vielzahl von Risiken, die abgesichert werden können oder müssen.
Dies sind im privaten Bereich neben den Kranken-, Lebens-, Haftpflicht- und Kraftfahrzeugversicherungen etwa auch die Rechtsschutz- und Reiseversicherungen. Im beruflichen Bereich kommen die verpflichtenden Berufshaftpflichtversicherungen der freien Berufe wie sie etwa für Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten und Versicherungsvermittler bestehen, aber auch Berufsunfähigkeitsversicherungen und betriebliche Altersversorgung hinzu. Im gewerblichen Bereich kann es erforderlich sein, sich mit Betriebshaftpflicht- und Betriebsunterbrechungsversicherungen, D&O-Versicherungen, Kreditversicherungen für Lieferantenkredite, Speditions- und Produkthaftpflichtversicherungen gegen spezifische gewerbliche Risiken abzusichern.
Private, berufliche und gewerbliche Versicherungsnehmer beraten und vertreten wir bundesweit bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche aus deren individuellen Versicherungsvertragsverhältnissen gegenüber Versicherungen. Unsere Beratung erstreckt sich dabei von der außergerichtlichen Geltendmachung versicherungsvertraglicher und gesetzlicher Ansprüche gegen Versicherungen über Schiedsverfahren (etwa vor dem Versicherungsombudsmann) bis hin zur bundesweiten, gerichtlichen Interessenvertretung.
Versicherungsrechtliche Fragestellen ergeben sich regelmäßig in allen Rechtsbereichen, in denen wir unsere Mandanten beraten und vertreten. Es entspricht unserem Selbstverständnis, dass wir auch in diesen fachübergreifenden Rechtsfragen eine qualifizierte versicherungsrechtliche Beratung und Vertretung für unsere Mandanten übernehmen.
Im Bereich des Arbeitsrechts sind bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, der Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen beispielsweise Fragen der betrieblichen Altersversorgung zu beachten. Im Dienstvertragsrecht können sich weiter Fragen der Berufshaftpflicht- und D&O-Versicherung ergeben. Im Bereich des Versicherungsvetreterrechts beraten und vertreten wir unsere Mandanten in Fragen der Geltendmachung von Provisionsansprüchen, bei der Durchsetzung berechtigter Buchauszugsbegehren und Ausgleichsansprüchen, sowie bei Gestaltung, Abschluss und Beendigung von Versicherungsvertreter-verhältnissen.
Im Bereich des Arzthaftungsrecht beraten und vertreten wir Geschädigte bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Haftungsansprüche gegenüber Ärzten, Krankenhäusern und deren Berufshaftpflichtversicherungen, aber auch Ärzte, Krankenhäuser und Versicherungen bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche von vermeintlich geschädigten Patienten. Hier sehen wir unsere versicherungsrechtliche Beratung und Vertretung als unverzichtbare Ergänzung unserer durch die entsprechenden Fachanwaltschaften ausgewiesenen Kompetenzen im Bereich des Medizinrechts.
Auch im Bereich des Immobilienwirtschaftsrechts beraten und vertreten wir unsere Mandanten gleichfalls bundesweit in sämtlichen versicherungs-rechtlichen Angelegenheiten, wie z.B. haftungsrechtlichen Fragen, etwa der Planerhaftung und der Schadenshaftung am Bau. Des Weitern zählen hierzu versicherungsvertragliche Angelegenheiten wie die Versicherung von Immobilien mit Schadens- und Sachversicherungen und die Versicherung von Bauvorhaben und der an dem Bauvorhaben Beteiligten.
Versicherungsrecht