Medizin & Gesundheitswesen

Der Bereich Medizin und Gesundheitswesen bildet einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Das Spektrum unserer bundesweiten Beratung und Vertretung richtet sich an Patienten, niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte, Krankenhäuser, Senioren-, Alten- und Pflegeheime, ambulante Pflege-dienste, Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Logopäden und Mitglieder anderer Berufsgruppen des Gesundheitswesens.


Im Bereich der ambulanten ärztlich medizinischen Versorgung beraten und vertreten wir niedergelassene Ärzte und Zahnärzte von der Zulassung, dem Erwerb sowie der Gründung ihrer Praxis über die Anstellung von Ärzten und Zahnärzten bis hin zur Abrechnung ihrer Leistungen und im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Ärztliche Kooperationen im ambulanten Bereich sowie sektorenübergreifende Kooperationen gestalten wir vertrag-lich und vermitteln sie in enger Zusammenarbeit mit einer Personal-vermittlung für Ärzte. Insbesondere widmen wir uns den zahlreichen Rechtsfragen rund um das Honorararztwesen.


Berufsrechtliche Fragestellungen zu Werbung oder berufsbezogenen Informationen zählen ebenso zu unserem Beratungsangebot wie das Arzthaftungsrecht.


Für Krankenhäuser werden wir im Rahmen von Krankenhausplanung und -finanzierung sowie in vergaberechtlichen Angelegenheiten tätig. Da das Arbeitsrecht einen weiteren Beratungsschwerpunkt unseres Hauses bildet, bieten wir besondere Expertise in allen medizinrechtlichen Fragestellungen mit arbeitsrechtlichem Bezug, wie beispielsweise dem Chefarztvertragsrecht.


Eine weitere Spezialisierung besteht im Bereich der Abrechnung von stationär erbrachten Krankenhausleistungen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung (DRG-Recht). Neben der Beratung und Vertretung gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung und vor allen Sozial-gerichten, beraten wir Krankenhäuser mit unserem Kooperationspartner myDRG-Consulting in allen Belangen des DRG-Rechts (z.B. MDK-Widerspruchsverfahren, Entgeltverhandlungen, Due Dilligence).


Seniorenresidenzen, Alten- und Pflegeheimen wird neben der Gewährleistung hoher Pflegestandards ein stetig wachsender Beratungs- und Verwaltungsaufwand abverlangt. Wir beraten und vertreten Einrich-tungen aller Pflegeformen bei Streitigkeiten mit Behörden, Versicherungen und Bewohnern auch in Verfahren vor allen Gerichten. Dies auch bei der Abwehr von unberechtigten Haftungsansprüchen wegen vermeintlicher Pflegefehler.


Im klassischen Bereich des Arzthaftungsrechts vertreten und beraten wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung berechtigter bzw. Abwehr unberechtigter Forderungen. Dabei arbeiten wir eng mit der jeweiligen Vermögensschadenshaftpflichtversicherung des Arztes oder Kranken-hauses, bzw. der Rechtsschutzversicherung des Patienten zusammen.


Zu rechtlichen Fragestellungen im Bereich der Arzneimittel und Medizin-produkte stehen wir Ihnen ebenso zu Verfügung wie zum Apothekenrecht.

  • Apothekenrecht
  • Arzneimittelrecht
  • Arzthaftungsrecht, zivilrechtlich & strafrechtlich
  • Berufsrecht, ärztliches & anderer Heilberufe
  • Chefarztvertragsrecht
  • DRG - Diagnosis Related Groups (Anwendung, Abrechnung)
  • Heil- & Hilfsmittelrecht
  • Integrierte Versorgung
  • Krankenhausrecht (Bedarfsplanung, Finanzierung, Haftung etc.)
  • Krankenversicherungsrecht (GKV / PKV)
  • Medizinische Versorgungszentren
  • Plausibilitätsprüfverfahren
  • Praxisabgabe, -gründung, -übernahme
  • Recht der Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen
  • Vergaberecht im Gesundheitswesen (Ausschreibung, Leistungserbringung, Nachprüfungsverfahren, Rüge, Vergabe etc.)
  • Vergütungsrecht der Heilberufe
  • Vertragsarztrecht & Vertragszahnarztrecht
  • Vertragsgestaltung
  • Wirtschaftlichkeitsverfahren
  • Zulassungsverfahren