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Der arbeitsrechtliche Bereich bildet einen Schwerpunkt unserer Beratungs-tätigkeit. Und da jeder Fall anders ist, prüfen wir nicht nur zuverlässig die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten, sondern bie-ten zudem Branchenkenntnisse, Verhandlungsgeschick sowie die Berücksichtigung der jeweiligen wirtschaftlichen und persönlichen Interes-sen.
Arbeitnehmer beraten und vertreten wir in allen Fragen des Arbeitsrechts, wozu insbesondere die Gestaltung und der Abschluss von Arbeits-verträgen sowie die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Aufhebungs- bzw. Abwicklungsverträge zählen. In Kündigungsschutz-verfahren vertreten wir Arbeitnehmer bundesweit in allen Instanzen.
Unternehmen beratem wir bei dem reibungslosen Ablauf ihrer betrieb-lichen Personalarbeit. Dies umfasst die Begründung von Arbeitsverhält-nissen, die Vertragsgestaltung bzw. Optimierung von Arbeitsverträgen ebenso wie die Beseitigung von Störungen während des Arbeitsver-hältnisses oder die Änderung von Arbeitsbedingungen, beispielsweise durch die Einführung flexibler Vergütungs- und Arbeitszeitmodelle. Auch bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, der Verhandlung von Auflö-sungsvereinbarungen und der Prozessführung in Kündigungsschutz-verfahren sind wir ein zuverlässiger Partner.
Zusätzlich unterstützen wir Unternehmen bei einer strategischen Neuausrichtung. Bei Re- und Umstrukturierungen bieten wir umfassende Beratung, die rechtliche Anforderungen ebenso berücksichtigt wie die Besonderheiten des geschäftlichen Umfeldes und die wirtschaftlichen Interessen der Beteiligten. Zusätzlich bieten wir Ihnen den Einsatz unserer Berater auf Zeit in Ihrem Unternehmen an. So können personelle Engpässe überbrückt und Ihr betriebsinterner Ablauf flexibel gestaltet werden.
Unternehmen beraten wir im kollektiven Arbeitsrecht zu den vielfältigen Fragestellungen, die sich bei der Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmer-vertretungen ergeben. Wir empfehlen konkrete und wirkungsvolle Strategien im Umgang mit Betriebsrat, Personalrat und Mitarbeitervertretung und bieten die Vertretung bei der Verhandlung von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplänen.
Die bundesweite Prozessvertretung von Unternehmen in Urteils- und Beschlussverfahren ist für uns selbstverständlich.
Auch die Beratung und Vertretung von Vorständen, Geschäftsführern und leitenden Angestellten, beispielsweise zur Gestaltung und Verhandlung von Arbeits- und Dienstverträgen, zu Compliance und Haftungsprävention oder zu Trennungsstrategien und der Verhandlung von Aufhebungsverein-barungen, zählen zu unserem Kerngeschäft.