Arbeitsrecht

Der arbeitsrechtliche Bereich bildet einen Schwerpunkt unserer Beratungs-tätigkeit. Und da jeder Fall anders ist, prüfen wir nicht nur zuverlässig die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten, sondern bie-ten zudem Branchenkenntnisse, Verhandlungsgeschick sowie die Be­rücksichtigung der jeweiligen wirtschaftlichen und persönlichen Interes-sen.

Arbeitnehmer beraten und vertreten wir in allen Fragen des Arbeitsrechts, wozu insbesondere die Gestaltung und der Abschluss von Arbeits-verträgen sowie die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Aufhebungs- bzw. Abwicklungsverträge zählen. In Kündigungsschutz-verfahren vertreten wir Arbeitnehmer bundesweit in allen Instanzen.

Unternehmen beratem wir bei dem reibungslosen Ablauf ihrer betrieb-lichen Personalarbeit. Dies umfasst die Begründung von Arbeitsverhält-nissen, die Ver­tragsgestaltung bzw. Optimierung von Arbeitsverträgen ebenso wie die Beseitigung von Störungen während des Arbeitsver-hältnisses oder die Änderung von Arbeitsbedingungen, beispielsweise durch die Einführung flexibler Vergütungs- und Arbeitszeitmodelle. Auch bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, der Verhandlung von Auflö-sungsvereinbarungen und der Prozessführung in Kündigungsschutz-verfahren sind wir ein zuverlässiger Partner.

Zusätzlich unterstützen wir Unternehmen bei einer strategischen Neu­ausrichtung. Bei Re- und Umstrukturierungen bieten wir umfassende Beratung, die rechtliche Anfor­derungen ebenso berücksichtigt wie die Besonderheiten des geschäftlichen Umfeldes und die wirt­schaftlichen Interessen der Beteiligten. Zusätzlich bieten wir Ihnen den Einsatz unserer Berater auf Zeit in Ihrem Unternehmen an. So können personelle Engpässe überbrückt und Ihr betriebsinterner Ablauf flexibel gestaltet werden.

Unternehmen beraten wir im kollektiven Arbeitsrecht zu den vielfältigen Fragestellungen, die sich bei der Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmer-vertretungen ergeben. Wir empfehlen konkrete und wirkungsvolle Strategien im Umgang mit Betriebsrat, Personalrat und Mitarbeiterver­tretung und bieten die Vertretung bei der Verhandlung von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen, In­teressenausgleich und Sozialplänen.

Die bundesweite Prozessvertretung von Unternehmen in Urteils- und Beschlussverfahren ist für uns selbstverständlich.

Auch die Beratung und Vertretung von Vorständen, Geschäftsführern und leitenden Angestellten, beispielsweise zur Gestaltung und Verhandlung von Arbeits- und Dienstverträgen, zu Compliance und Haftungsprävention oder zu Trennungsstrategien und der Verhandlung von Aufhebungsverein-barun­gen, zählen zu unserem Kerngeschäft.

  • Arbeitsverträge (Gestaltung und Optimierung)
  • Arbeitsverhältnisse (Begründung, Änderung und Beendigung)
  • Arbeitszeitmodelle
  • Aufhebungsverträge und Abwicklungsverträge
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Betriebsvereinbarungen
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Compliance und betriebliche Haftung
  • Dienstverträge (Gestaltung und Optimierung)
  • Due Diligence
  • Einigungsstellen
  • Europäisches und Internationales Arbeitsrecht
  • Geschäftsführer
  • Internationaler Mitarbeitereinsatz
  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Kirchliches Arbeits- und Dienstrecht
  • Kündigungsschutzrecht
  • Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung
  • Leitende Angestellte
  • Mitarbeiterbeteiligung (Bonus etc.)
  • Organmitglieder (Abberufung und Kündigung)
  • Outsourcing
  • Recht der leitenden Angestellten
  • Scheinselbständigkeit
  • Schwerbehindertenarbeitsrecht
  • Statusfeststellung
  • Tarifverträge und Tarifverhandlungen
  • Tendenzbetriebe
  • Transfer- und Qualifizierungsgesellschaften
  • Umstrukturierung und Betriebsänderungen
  • Vergütungssysteme
  • Vorstände